Viele Unfälle an Fußgängerüberwegen
Schutzzonen mit Risikopotenzial
Die weltweite Verkehrssicherheitswoche der Vereinten Nationen (15.-21.5.) nimmt in diesem Jahr vor allem den Verkehr auf dem Fahrrad und zu Fuß in den Fokus. Eine bewährte Maßnahme für die Verkehrssicherheit nicht nur hier in Deutschland sind Zebrastreifen. Offiziell heißen sie hierzulande Fußgängerüberwege und sind besonders ausgewiesene Schutzzonen für Fußgängerinnen und Fußgänger. Doch immer wieder ereignen sich auch hier Unfälle. Im Jahr 2021 kam es an Fußgängerüberwegen bundesweit zu 3.220 Unfällen, bei denen 14 Menschen getötet und 3.561 verletzt wurden. „An Fußgängerüberwegen ist noch mehr Rücksicht und Aufmerksamkeit gefragt“, so DEKRA Unfallforscherin Stefanie Ritter.
- Fußgänger haben absoluten Vorrang, Fahrzeuge müssen warten
- Dennoch aufmerksam sein und nicht vom Smartphone ablenken lassen
- DEKRA: Regeln europaweit harmonisieren
Selbst bei stockendem Verkehr dürfen Fußgänger nicht behindert werden. Daher dürfen Fahrzeuge bei Stau erst gar nicht auf den Zebrastreifen fahren, wenn sie darauf warten müssten. Und weil Fahrzeuge vor Überwegen die Sicht erheblich beeinträchtigen können, darf im Bereich von fünf Metern davor weder gehalten noch geparkt werden.
Auch die Fußgänger selbst können zu ihrer Sicherheit beitragen. „Sie sollten sich nicht blindlings auf ihr Vorrecht am Zebrastreifen vertrauen, sondern sich aufmerksam nähern und sich mit einem kurzen Blick nach links und rechts vergewissern, ob das Überqueren sicher möglich ist“, erklärt Ritter.
Fußgänger können sich nicht darauf verlassen, dass die aus Deutschland bekannten Regeln für Fußgängerüberwege auch im Ausland gelten. Obwohl die Hinweisschilder fast überall in Europa gleich aussehen, sollten Fußgänger nicht automatisch davon ausgehen, dass Autofahrer ihnen den Vortritt lassen müssen.