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Wiederkehrende Prüfung nach §8 Arbeitsmittelverordnung

An unseren Prüfstellen überprüfen wir für Sie folgende Arbeitsmittel, welche mindestens einmal im Kalenderjahr, jedoch längstens im Abstand von 15 Monaten, einer wiederkehrenden Prüfung zu unterziehen sind:

Wiederkehrende Prüfung nach §8 Arbeitsmittelverordnung

  • Krane einschließlich Ladekrane auf Fahrzeugen bis max. 40 MT
  • sonstige kraftbetriebene Arbeitsmittel zum Heben von Lasten
  • auf Fahrzeugen aufgebaute Ladebordwände

Kontakt

DEKRA Austria GmbH

MAN-Straße 1

2333 Leopoldsdorf bei Wien

+43.2235.4090016
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