Gasprüfungen für Campingfahrzeuge

Prüfrichtlinie G 107

Im Dezember 2006 wurde von der ÖVGW (Österreichische Vereinigung für das Gas- und Wasserfach) in Zusammenarbeit mit der Flüssiggaswirtschaft und dem Verband der Österreichischen Caravanhändler sowie im Zusammenwirken von Landesregierung und Ministerium eine entsprechende Prüfrichtlinie (G 107) zur Umsetzung dieser neuen Bestimmungen erlassen. Diese Prüfrichtlinie G 107 regelt den Betrieb, die Wartung und die Überprüfung von Gasanlagen in Campingfahrzeugen mit einem Betriebsdruck bis maximal 50 mbar.
Es gibt zur Zeit noch keine Durchführungsverordnung des Verkehrsministeriums. Weil aber die ÖNORM EN 1949 eine gültige Euro-Norm ist, kann auch jeder §57a Betrieb bei der wiederkehrenden Fahrzugprüfung nach §57a eine gültige Gasprüfung verlangen.
Auch verlangen die meisten Campingplätze/Wohnmobilstellplätze mittlerweile eine gültige G107 Überprüfung beim Befahren ihres Geländes.

Was ist mitzubringen?

Bei einer G107 Prüfung ist zwingend der Zulassungsschein des Campingfahrzeugs und die Bescheinigung der Erstabnahme (Erstbescheinigung nach G107 oder G607) der Gasanlage vorzulegen.
Dies dient der Identitätsprüfung, ob es sich um das entsprechende Fahrzeug mit Gasanlage handelt und ist für eine Überprüfung erforderlich.

Dauer und Gültigkeit der G107 Prüfung

Die Überprüfung dauert etwa 50 Minuten und ist von einer Sachkundigen Person für Flüssiggasanlagen in Freizeitfahrzeugen durchzuführen.
Im Falle einer positiven Überprüfung wird eine G107 Prüfplakette vergeben und ein entsprechender Prüfbericht ausgehändigt.
Im Fall einer negativen Überprüfung kann das Fahrzeug nach Behebung der Mängel innerhalb von max. 28 Tagen (ab dem Datum der Erstprüfung) einmalig kostenlos zur Nachüberprüfung gebracht werden.

Was wird überprüft?

- Die Gasanlage wird auf Richtigkeit und Vollständigkeit des Erstbefundes überprüft.
- Der Flaschenaufstellraum wird auf Kennzeichnung (Betriebsdruck), Flaschenaufstellung (Halterungen), Be- und Entlüftung (keine Zündquelle) kontrolliert.
- Der Druckregler wird auf Funktion geprüft (darf nicht älter als 10 Jahre sein ).
- Die Rohrleitungen werden auf Befestigung und Zustand (Korrosion) geprüft.
- Die Schlauchleitungen werden auf Zustand geprüft (dürfen nicht älter als 10 Jahre sein).
- Bei allen Gasgeräten wird die Abgasführung auf Anschluss, Festigkeit und freien Querschnitt auf der gesamten Länge geprüft.
- Die Absperrhähne im Wohnwagen/Wohnmobil werden geöffnet.
- Die Anlage wird mit einem Prüfgerät (z. B. einer Handpumpe) auf 150 mbar Prüfdruck aufgepumpt.
- Der Druck muss nach einer Wartezeit von 5 Minuten für den Temperaturausgleich anschließend 10 Minuten unverändert gehalten werden.
- Die Verbrennungsluftzuführungen werden auf freie Querschnitte kontrolliert (Warnhinweise).
- Alle Gasgeräte (Kühlschrank, Kocher, Heizung, Boiler) werden einer Brenn- und Funktionsprüfung unterzogen (inklusive Kontrolle der Zündsicherungen).
- Sollte ein Flüssiggastank im Fahrzeug eingebaut sein, so ist dieser auf Befestigung, Korrosion und auf Dichtheit der Anschlüsse zu prüfen.
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Prüfstellefstelle Leopoldsdorf

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