Rechtlicher Rahmen der Arbeitsschutzmaßnahmen
Gemäß Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) müssen Sie als Unternehmen im Bereich des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung einen Betriebsarzt, beziehungsweise eine Betriebsärztin und eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellen. Auch kleinere Betriebe müssen sich bei besonderen Anlässen in dieser Hinsicht fachkundig beraten lassen. Für die Verwendung von Arbeitsmitteln wie Werkzeuge, Geräte, Maschinen oder Gefahrstoffe ist eine Gefährdungsbeurteilung nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) oder der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) erforderlich.
Unser Vorgehen bei der Arbeitsschutz Gefährdungsbeurteilung
Die DEKRA Arbeitsschutzexperten und -expertinnen stellen sicher, dass Ihre Gefährdungsbeurteilungen und Arbeitsschutzmaßnahmen alle einschlägigen Vorschriften erfüllen. Das gibt Ihnen nicht nur Rechtssicherheit gegenüber Behörden, Berufsgenossenschaften und Versicherungsunternehmen, sondern auch die Chance, Ihren internen Verbesserungsprozess deutlich voranzubringen.