Pflichten für Betriebe
Spraydosen, Batterien, gefährliche Abfälle und weitere Gefahrstoffe werden in den meisten Bereichen unserer hochindustrialisierten Gesellschaft regelmäßig eingesetzt. Jedes Unternehmen, das Gefahrgüter transportiert oder an dem Transport beteiligt ist – beispielweise durch Verarbeitung, Versand, Verpackung oder Lagerung – ist durch die Gefahrgutbeauftragtenverordnung dazu verpflichtet, intern oder extern einen oder mehrere Gefahrgutbeauftragte zu bestellen. Deren Aufgabe besteht darin, Sie zu beraten, die betroffenen Mitarbeitenden zu unterweisen und an der Erstellung der gesetzlich geforderten Berichte mitzuwirken.
Sicherheit durch Kompetenz und Erfahrung
Unsere Sachverständigen unterstützen Sie entweder als externe Gefahrgutbeauftragte oder beraten Ihre intern dafür benannten Verantwortlichen zu allen Fragen im Umgang mit Gefahrgut. Sie führen zum Beispiel Unterweisungen durch, erstellen Merkblätter, begehen Ihr Unternehmen und helfen Ihnen bei Ihren Berichtspflichten.