AGB
§ 1 / Allgemeine Bestimmungen – Anwendung
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Rechtsgeschäfte zwischen der DEKRA Austria GmbH (im Folgenden DEKRA genannt) und dem Auftraggeber. Den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von DEKRA entgegenstehende oder von diesen abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, sie wurden von DEKRA ausdrücklich schriftlich bestätigt. DEKRA kontrahiert ausschließlich unter Zugrundelegung dieser Bedingungen.
§ 2 / Vertragsunterzeichnung (Auftragsanfrage)
1. Der Vertrag zwischen DEKRA und dem Auftraggeber ist ab seiner Unterzeichnung durch beide Parteien oder ab der Annahme des von DEKRA gelegten Angebots durch den Auftraggeber währenddessen im Angebot genannten Gültigkeitsdauer und der Unterzeichnung des Auftragsformulars zur Bestätigung der vom Auftraggeber übermittelten Auftragsanfrage durch DEKRA wirksam. Der Vertrag wird auf unbestimmte Dauer geschlossen, es sei denn, die Parteien legen ausdrücklich schriftlich eine Vertragsdauer fest.
2. Ein Kostenvoranschlag stellt kein verbindliches Angebot dar und verpflichtet DEKRA nicht zur Ausführung der darin angeführten Leistungen. Verbraucher werden vor Erstellung eines Kostenvoranschlages auf die Kostenpflicht hingewiesen.
3. Bei einer Änderung/Erweiterung des vereinbarten Leistungsumfangs während der Vertragserfüllung wird die festgelegte Vergütung entsprechend den dadurch tatsächlich entstandenen Mehrkosten angepasst.
§ 3 / Auftraggeberpflichten
1. Der Auftraggeber hat DEKRA alle für die Vertragserfüllung notwendigen Auskünfte und Unterlagen zuverlässig, vollständig, rechtzeitig und unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Der unternehmerische Auftraggeber bestimmt kompetente Mitarbeiter, die DEKRA während der Vertragserfüllung zur Verfügung stehen. Ferner stellt der Auftraggeber für die Vertragserfüllung angemessene Räumlichkeiten auf seinem Gelände zur Verfügung.
2. Der Auftraggeber wird eigenständig Ereignisse und Umstände mitteilen, die für ihn erkennbar für die Vertragserfüllung von Bedeutung sein könnten.
3. Der Auftraggeber hat alle für die Vertragserfüllung erforderlichen Vorbereitungstätigkeiten im eigenen Namen und auf eigene Gefahr durchzuführen. Sofern Hilfspersonen zur Durchführung vertraglicher Leistungen notwendig sind, werden diese vom Auftraggeber eigenständig zur Verfügung gestellt und deren Tätigkeiten von ihm koordiniert.
4. Ergeben sich bei der Vertragserfüllung Verzögerungen durch Umstände, die im Verantwortungsbereich des Auftraggebers liegen, behält sich DEKRA das Recht vor, dem Auftraggeber deswegen zwangsläufig entstandene und tatsächlich anfallende, zusätzliche Kosten in Rechnung zu stellen.
5. Sofern der Auftraggeber Unternehmer ist, bestimmt er eine Person, die zu seiner Vertretung und zur Abgabe von Willenserklärungen während der Vertragslaufzeit berechtigt ist.
§ 4 / Pflichten von DEKRA
DEKRA führt die vertraglichen Leistungen unparteiisch, neutral und nach bestem Wissen sowie nach besten Erfahrungen aus.
§ 5 / Vertraulichkeit, Datennutzung und Datenschutz
1. DEKRA darf ohne Erlaubnis keine Informationen und Unterlagen, von denen sie im Zuge der Vertragserfüllung Kenntnis erlangt und die dem Auftraggeber gehören und sich auf den Vertragsgegenstand beziehen, offenlegen, verwenden oder weitergeben. Diese Bestimmung gilt nicht für die folgenden Umstände:
a. Datenverarbeitung durch DEKRA im Einklang mit den Verarbeitungsbestimmungen und -bedingungen dargelegt in DSGVO und den sonstigen allgemein geltenden Gesetzen zum Schutz der Rechte betroffener Personen;
b. aus den Richtlinien eines Akkreditierers resultierende Pflicht zur Veröffentlichung der Daten, die Richtlinien DEKRA auf Antrag des Auftraggebers zur Verfügung stellen kann;
c. Offenlegung der Informationen, damit DEKRA ihre berechtigten Interessen vertreten kann;
d. gesetzlich auferlegte oder von einem Gericht oder einer staatlichen Stelle angeordnete Offenlegungspflichten;
e. Offenlegung dieser Informationen gegenüber anderen Unternehmen der DEKRA Group zu Marketingzwecken.
2. DEKRA hat das Recht, Kopien von allen Dokumenten in Schriftform anzufertigen, die ihr zu Inspektionszwecken oder zur Vertragserfüllung zur Verfügung gestellt werden.
3. DEKRA ist von der Verschwiegenheitsverpflichtung gegenüber allfälligen Gehilfen und Stellvertretern, denen sie sich bedient, entbunden. DEKRA hat die Verschwiegenheitsverpflichtung aber auf diese vollständig zu überbinden. Die Verschwiegenheitsverpflichtung reicht unbegrenzt auch über das Ende dieses Vertragsverhältnisses hinaus. Ausnahmen bestehen im Fall gesetzlich vorgesehener Aussageverpflichtungen.
§ 6 / Nutzungsrechte
1. DEKRA behält ihre Eigentumsrechte an den im Zuge der Vertragserfüllung erstellten Dokumenten und erhaltenen Ergebnissen.
2. Werden bei der Vertragserfüllung Arbeitsergebnisse geschaffen, die nach dem polnischen Urheberrechtsgesetz geschützt sind (z. B. Sachverständigengutachten, Untersuchungsergebnisse, Berechnungen), wird DEKRA dem Auftraggeber eine nicht exklusive, nicht übertragbare Lizenz daran erteilen, sofern dies zu Vertragszwecken wesentlich ist.
3. Der Auftraggeber ist berechtigt, die Arbeitsergebnisse ausschließlich zur Gänze und nicht zu Teilen zu den vertraglich vereinbarten Zwecken zu nutzen.
§ 7 / Gewährleistung
1. Es gelten die Bestimmungen über die gesetzliche Gewährleistung. Die Gewährleistungsfrist beträgt gegenüber unternehmerischen Auftraggebern ein Jahr ab Vertragserfüllung. Dekra leistet nur für Mängel Gewähr, die bei Übergabe bereits vorhanden waren. Den Auftraggeber trifft die volle Beweislast für den Mangel selbst, und dass der Mangel bereits bei Übergabe bestanden hat; es gilt keine Vermutung der Mangelhaftigkeit.
2. Bei sonstigem Ausschluss der Gewährleistung müssen bei unternehmerischen Auftraggebern Mängel binnen 14 Tagen nach Übernahme, verdeckte Mängel innerhalb von 14 Tagen nach Feststellung vom Auftraggeber bei DEKRA schriftlich gerügt werden.
3. DEKRA ist berechtigt nach eigener Wahl Mängel durch Verbesserung (Nachbesserung, Nachtrag) oder (Teile-) Austausch zu beheben. Ein Wandlungsbegehren kann DEKRA durch Verbesserung oder angemessene Preisminderung abwenden, sofern es sich um keinen wesentlichen und unbehebbaren Mangel handelt. Ist der Auftraggeber Verbraucher, bleiben nicht abdingbare Rechte des Auftraggebers auf Wandlung oder Preisminderung sowie dessen Rechte gemäß § 8 KSchG unberührt.
4. Die Kosten für den Rücktransport der mangelhaften Sache an DEKRA trägt zur Gänze der unternehmerische Auftraggeber.
§ 8 / Zahlungsbedingungen
1. Die vertraglich vereinbarte Vergütung ist bei vollständiger oder teilweiser Erfüllung des Vertrags sowie nach Vorlage der Rechnungen durch DEKRA und spätestens bis zu der auf der Rechnung angegebenen Frist fällig. Ein negatives Ergebnis insbesondere in Bezug auf einen Vertrag über Zertifizierungsleistungen oder zur Bestätigung der Konformität entbindet den Auftraggeber nicht von seiner Pflicht zur Leistung der Vergütung gemäß Vereinbarung.
2. Angebotspreise verstehen sich, selbst im Fall von Pauschalen, exklusive Umsatzsteuer (außer gegenüber Verbrauchern), sonstiger Aufwendungen und Kosten. Die festgelegte Vergütung erhöht sich demnach um die nach den geltenden Vorschriften anwendbare Umsatzsteuer. Selbst im Falle einer Pauschalpreisvereinbarung sind bei Änderung der Leistung bzw. bei nachträglich erteilten Zusatzaufträgen diese gesondert zu entlohnen.
3. Die Vergütung wird im Vertrag oder Angebot sowie in der Bestätigung der Auftragsannahme festgelegt. Sollte dies nicht der Fall sein, findet die am Datum der Vertragserfüllung gültige Preisliste von DEKRA, welche in den Geschäftsräumlichkeiten ausgezeichnet ist, Anwendung. Preisangaben auf unserer Homepage verstehen sich unter Vorbehalt laufender Preiserhöhungen und Fehler. Bei einer Diskrepanz zwischen den Preisangaben in den Geschäftsräumlichkeiten und auf der Homepage sind jene in den Geschäftsräumlichkeiten maßgeblich.
4. DEKRA unterrichtet den Auftraggeber unverzüglich über Änderungen der Vergütung infolge dauerhafter Verpflichtungen. DEKRA kann die Preise nach Vertragsunterzeichnung/Angebotsunterzeichnung ändern, wenn sich die Faktoren für die Preisfestsetzung auf unvorhergesehene Weise ändern. Preisänderungen müssen den veränderten Faktoren für die Preisfestsetzung angemessen sein. Sollte durch eine nachträgliche oder uns nachträglich bekannt gewordene Preiserhöhung des Lieferanten bis zur Auslieferung des Kaufgegenstandes eine Erhöhung oder Herabsetzung des Kaufpreises eintreten, so verpflichtet sich der Kunde, diese Erhöhung bzw. Preisherabsetzung zu übernehmen.
5. Kommt es aufgrund höherer Gewalt oder von Umständen, die in der Sphäre des Auftraggebers gelegen sind, zu einer Verzögerung beim Beginn oder während der Ausführung des Auftrages, hat dies keine Auswirkung auf das vereinbarte und für den Zeitraum der Verzögerung anfallende Entgelt. Höhere Gewalt im Sinne dieser Bedingungen sind unvorhersehbare und unabwendbare Ereignisse, die so beschaffen sind, dass auch bei Anwendung kaufmännischer Sorgfalt eine Vorsorge gegen deren Folgen nicht erforderlich oder eine solche Vorsorge nicht möglich ist (z.B. Unwetter, Erdbeben, Überschwemmungen, Vulkanausbrücke, Pandemie, Krieg, Terrorakte sowie Sabotage von dritter Seite). Produktionsstörungen aufgrund von Maschinenschäden sowie Streiks gelten nicht als höhere Gewalt.
6. Die Beträge, die der Auftraggeber und DEKRA einander schulden, können, wenn der Auftraggeber Unternehmer ist, nicht gegeneinander aufgerechnet werden, es sei denn, der Betrag wird nicht bestritten oder er wurde durch ein rechtmäßiges, verbindliches Gerichtsurteil bestätigt. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden ist ausdrücklich ausgeschlossen.
7. DEKRA hat das Recht, Vorschüsse für die aus der Vertragserfüllung resultierenden Kosten zu verlangen oder Teilrechnungen für bereits erbrachte Leistungen auszustellen. Befindet sich der Auftraggeber trotz Gewährung einer angemessenen Nachfrist mit der Begleichung mindestens einer Teilrechnung weiterhin in Zahlungsverzug, ist DEKRA berechtigt, die weitere Vertragserfüllung abzulehnen, vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadensersatz für die Leistung zu fordern.
§ 9 / Kündigung
1. DEKRA ist berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen, wenn
a. der Auftraggeber die Zusammenarbeit verweigert und DEKRA die Vertragserfüllung daher unmöglich ist und diese Situation trotz der von DEKRA gestellten Aufforderung an den Auftraggeber zur Zusammenarbeit und der Gewährung einer angemessenen Frist andauert;
b. der Auftraggeber versucht, die Auftragsergebnisse zu fälschen;
c. ein Insolvenzverfahren gegen den Auftraggeber eingeleitet wird oder mangels Vermögensmasse nicht eingeleitet werden konnte;
d. der Auftraggeber die an DEKRA fällige Summe nicht fristgerecht bezahlt und trotz einer Mahnung mit Setzung einer angemessenen Nachfrist mit der Zahlung in Verzug bleibt.
2. Ein unbefristeter Vertrag kann von jeder Partei schriftlich gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt 1 Monat und die Kündigung tritt am letzten Tag des Kalendermonats nach dem Monat in Kraft, in dem die schriftliche Kündigung gesendet wurde.
3. Kündigt der Auftraggeber einen befristeten Vertrag vor Ablauf der Laufzeit oder kündigt DEKRA den Vertrag fristlos aus den in § 9(1) oben genannten Gründen, ist DEKRA berechtigt, vom Auftraggeber die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 15 % des Nettowerts der fälligen Vergütung für die vertraglich festgelegte, demnächst fällige Leistung zu verlangen, selbst wenn die gesamte Leistung oder Teile davon noch nicht ausgeführt wurden.
4. DEKRA ist berechtigt, dem Auftraggeber 15 % des Nettobetrags der fälligen Vergütung für die demnächst fällige Leistung in Rechnung zu stellen, wenn dem Auftraggeber das Zertifikat aus Gründen, die im Verantwortungsbereich des Auftraggebers liegen, entzogen wird.
§ 10 / Zivilrechtliche Haftung
1. DEKRA haftet gegenüber unternehmerischen Auftraggebern unbegrenzt für Schäden an Leib und Leben oder für andere Schäden aus einem vorsätzlichen Fehlverhalten oder einer krass grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch angestellte Einzelpersonen oder Einzelpersonen, die DEKRA mit der Aufgabe beauftragt. Die Haftung gegenüber unternehmerischen Kunden wird demgemäß für alle nicht krass grob fahrlässig verursachten Schäden, die keine Personenschäden sind, ausgeschlossen. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Haftungsregelungen.
2. Die Parteien begrenzen gegenüber unternehmerischen Auftraggebern den Schadenersatz im Sinne dieses Vertrags auf die Höchstsumme von 500.000 EUR je Schadensfall.
3. Eine über diese Summe hinausgehende Haftung aufseiten von DEKRA ist gegenüber unternehmerischen Auftraggebern ausgeschlossen.
4. Der Auftraggeber unterrichtet DEKRA unverzüglich schriftlich über Schäden, und hat, sofern er Unternehmer ist, den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden von DEKRA zurückzuführen ist.
5. Soweit Schadenersatzansprüche gegenüber DEKRA ausgeschlossen sind, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter von DEKRA.
6. Auf die in § 10(1) beschriebenen Schadenersatzansprüche finden die gemäß geltendem Recht bestehenden Verjährungsfristen Anwendung.
§ 11 / Rücktrittsrecht nach FAGG
Verbrauchern steht bei Fern- und Auswärtsgeschäften im Sinne des FAGG ein gesetzliches Rücktrittsrecht zu: Der Verbraucher kann von dem geschlossenen Vertrag binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurücktreten. Die Frist zum Rücktritt beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Die Rücktrittsfrist ist gewahrt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird. Die Erklärung des Rücktritts ist an keine bestimmte Form gebunden. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Verbraucher DEKRA mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über seinen Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, informieren.
Bitte richten Sie Ihre Rücktrittserklärung wahlweise an
DEKRA Austria GmbH
Wienerbergstraße 11/B05, 1100 Wien, Österreich
oder per Mail an: office.at@dekra.com
Der Verbraucher kann dafür auch das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden. Die Verwendung des Musterformulars ist jedoch nicht zwingend erforderlich. Tritt der Verbraucher vom Vertrag zurück, so hat DEKRA alle vom Verbraucher geleisteten Zahlungen spätestens binnen 14 Tagen ab Zugang der Rücktrittserklärung zu erstatten. DEKRA hat für die Rückzahlung dasselbe Zahlungsmittel zu verwenden, dessen sich der Verbraucher für die Abwicklung seiner Zahlung bedient hat, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden dem Verbraucher wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Das Rücktrittsrecht ist ausgeschlossen bei Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden, die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind.
Bei Dienstleistungen steht dem Verbraucher kein Rücktrittsrecht zu, wenn der Verbraucher wünschte sowie ausdrücklich und in Kenntnis des Verlusts des Rücktrittsrechts bei vollständiger Vertragserfüllung erklärte, dass DEKRA noch vor Ablauf der Rücktrittsfrist nach § 11 Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG) mit der Vertragserfüllung beginnt, DEKRA noch vor Ablauf der Rücktrittsfrist mit der Vertragsausführung begonnen hat und diese sodann vollständig erbracht wurde. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass diese Voraussetzungen zum Verlust des Rücktrittsrechts insbesondere bei der Ausstellung von Umweltplaketten führen können. Hat der Verbraucher verlangt, dass DEKRA mit der Vertragserfüllung während der Rücktrittsfrist beginnen soll, so hat der Verbraucher DEKRA einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Verbraucher DEKRA von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichtet, bereits erbrachten Leistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Leistungen entspricht.
§ 12 / PERSONENBEZOGENE DATEN
1. In Bezug auf die personenbezogenen Daten des Auftraggebers, Personen die den Auftraggeber vertreten sowie dazu bevollmächtigte Personen im Zusammenhang mit der Erfüllung des Vertrages, fungiert die DEKRA Austria GmbH als Verantwortliche im Sinne des Art. 26 der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 - zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (im Folgenden als Verordnung oder als DSGVO bezeichnet). Es handelt sich dabei um Daten wie Vor- und Nachname, Geschäftsort, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Position, Name der Abteilung/Organisationseinheit.
Die Datenverarbeitung durch DEKRA erfolgt gemäß den in der Informationsklausel Nr. 1 enthaltenen Grundsätzen. Die Informationsklausel Nr. 1 bildet einen Bestandteil der AGB.
2. In Bezug auf die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten, die anders sind als die in Abs. 1 oben genannt, d.h. personenbezogene Daten von Mitarbeitern und ehemaligen Mitarbeitern des Auftraggebers, Assoziierten des Auftraggebers, Geschäftspartnern des Auftraggebers sowie Lieferanten und Dienstleistern des Auftraggebers, insbesondere solcher, die in der geprüften Auditdokumentation enthalten sind, wie:
a) personenbezogene Daten zur Identifizierung von Personen, wie Vor- und Nachname, Geschäftsort,
E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Position, Name der Abteilung/Organisationseinheit, Geburtsdatum, Ausbildung, Berufserfahrung, Verantwortlichkeiten, Wohnsitzadresse,
b) Daten über den Gesundheitsschutz und die Sicherheit am Arbeitsplatz (OHS), einschließlich Informationen über die Schulung und der in der OHS-Dokumentation enthaltenen Informationen,
c) Daten über abgeschlossene Schulungen, Informationen über erhaltene Zertifikate und abgeschlossene Leistungsbeurteilungen,
d) Benutzerdaten für IT-Systeme, Dokumentationsvorgänge in diesen Systemen,
DEKRA führt die Rolle der Verantwortlichen der Daten im Sinne des Art. 4 Pkt. 7 DSGVO.
Die Datenverarbeitung durch die Verantwortlichen der Daten erfolgt gemäß den in der Informationsklausel Nr. 2 enthaltenen Grundsätzen. Die Informationsklausel Nr. 2 bildet einen Bestandteil der AGB.
3. DEKRA verpflichtet sich, die personenbezogenen Daten im Einklang mit den Bestimmungen und Bedingungen für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten dargelegt in DSGVO und den sonstigen allgemein geltenden Gesetzen zum Schutz der Rechte betroffener Personen zu verarbeiten.
4. Sollte sich herausstellen, dass die DEKRA vom Auftraggeber bereitgestellten Daten auf irgendeine Weise unvollständig sind, sodass die ordnungsgemäße Erfüllung der Vertragsbestimmungen durch DEKRA nicht möglich ist, benachrichtigt DEKRA den Auftraggeber, der sich verpflichtet, unverzüglich die vollständigen bzw. korrekten Daten zu übermitteln.
5. DEKRA verpflichtet sich, bei der Verarbeitung der ihr zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten mit der angemessenen Sorgfalt zu handeln, indem sie diese im Konkreten durch Umsetzung geeigneter technischer und organisatorischer Maßnahmen zur Gewährleistung eines den Risiken in Verbindung mit der Verarbeitung der personenbezogenen Daten angemessenen Schutzniveaus gemäß Artikel 32 der Verordnung schützt.
§ 13 / Abschließende Bestimmungen
1. Der Vertrag, alle Änderungen daran sowie Ergänzungen und zusätzlichen Vereinbarungen dazu bedürfen der Schriftform.
2. Der eingetragene Gesellschaftssitz von DEKRA ist der Ort der Vertragserfüllung.
3. Sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertrag sind vom Gericht mit Zuständigkeit über den eingetragenen Gesellschaftssitz von DEKRA beizulegen, sofern sich gegenüber Verbrauchern nicht aus § 14 KSchG oder anderen zwingenden Verbraucherschutzbestimmungenanderes ergibt. Gegenüber Verbrauchern gilt daher jenes Gericht als örtlich zuständig, in dessen Sprengel der Mieter seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt hat oder seiner Berufstätigkeit nachgeht oder der Ort der Schadenszufügung liegt.
4. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird dadurch der übrige Inhalt nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist gegenüber unternehmerischen Auftraggebern durch eine Bestimmung zu ersetzen die den Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Der unternehmerische Auftraggeber und DEKRA werden auf jeden Fall Verhandlungen aufnehmen, um den Vertrag in Bezug auf die ungültige(n) Bestimmung(en) zu ergänzen.
5. Auf das Vertragsverhältnis ist ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes anzuwenden.
Informationsklausel Nr. 1
Informationsklausel für den Auftraggeber, seine Vertreter und die gewählten Kontaktpersonen in Sachen der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zwecks der Vertragserfüllung – Anhang zu den AGB.
Gemäß Artikel 13 der Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO) informieren wir Sie hiermit über Folgendes:
1) Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt auf Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 (b) der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 - zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG, Amtsblatt der Europäischen Union, L, Nr. 119, S. 1), nachfolgend „Verordnung“ oder „DSGVO“ genannt. Wir werden Ihre personenbezogenen Daten für den Abschluss eines Vertrags und zu dessen Erfüllung verarbeiten.
Ihre Daten können in Referenzlisten aufgenommen werden, die für die Teilnahme der gemeinsamen Verantwortlichen an öffentlichen Ausschreibungen gemäß dem Vergaberecht erforderlich sind. Die Rechtsgrundlage für die Verwendung der Daten auf Referenzlisten sind die berechtigten Interessen der gemeinsamen Verantwortlichen nach Artikel 6 Abs 1 (f) DSGVO.
Die uns von Ihnen freiwillig zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten verarbeitet nur DEKRA Austria im Falle Ihrer Einwilligung zu Marketingzwecken auf der Grundlage von Art 6 Abs 1 (a) DSGVO. Sie können diese Einwilligung jederzeit wiederrufen unter die E-Mail-Adresse: office.at@dekra.com. Ein Widerruf hat zur Folge, dass DEKRA Austria Ihre Daten ab diesem Zeitpunkt zu oben genannten Zwecken nicht mehr verarbeitet.
2) Die Empfänger Ihrer personenbezogenen Daten sind befugte Mitarbeiter der gemeinsamen Verantwortlichen, die zur Erfüllung ihrer Aufgaben Zugang dazu haben müssen, Geschäftspartner der gemeinsamen Verantwortlichen, die Daten im Rahmen von Verträgen über die Auftragsverarbeitung zur Vertragserfüllung verarbeiten, bei denen es sich hauptsächlich um Auditoren, IT-Systemanbieter und IT-Dienstleister handelt, sowie andere Datenempfänger, wie Kuriere, Bankinstitute, Anwaltskanzleien und Buchhaltungsfirmen sowie andere Unternehmen der DEKRA Gruppe.
Aufgrund der Akkreditierungsverfahren müssen Ihre Daten mitunter den Akkreditierern zugänglich gemacht werden. Dieser Zugang ergibt sich aus den Akkreditierungspflichten, die aufseiten der DEKRA bestehen.
3) Ihre Daten können an unsere Dienstleiter außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) übertragen werden, z.B. wenn wir die externen CRM-Systeme verwenden, die auf Servern außerhalb des EWR gespeichert sind. Die Übermittlung von Daten erfolgt nur, wenn die Europäische Kommission bestätigt hat, dass das Drittland ein angemessenes Datenschutzniveau anwendet, oder auf der Grundlage anderer angemessener Datenschutzmaßnahmen (z. B. EU-Standardvertragsklauseln).
4) Ihre personenbezogenen Daten werden während der Dauer der Leistungserbringung, einschließlich der Dauer der Zertifizierung, und nach deren Abschluss für die notwendige Dauer, um Ansprüche geltend zu machen, zu untersuchen oder zu verteidigen, verarbeitet.
Die mit Ihrer Zustimmung zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten werden für die gesetzlich vorgesehene Speicher-,Verarbeitungs- und Verjährungsfristen aufbewahrt. Sie können die Verarbeitung aber jederzeit widerrufen und Löschung begehren.
5) Sie haben als Betroffener folgende Rechte, die Sie jederzeit gegenüber der DEKRA Austria geltend machen können:
a. Auskunft gem. Art. 15 DSGVO
b. Recht auf Berichtigung gem. Art. 16 DSGVO
c. Recht auf Löschung gem. Art. 17 DSGVO
d. Recht auf Einschränkung der Verarbeitung gem. Art. 18 DSGVO
e. Recht auf Datenübertragbarkeit
gem. Art. 20 DSGVO
f. Widerspruchsrecht gem. Art. 21 DSGVO
g. Widerruf von Einwilligungserklärungen gem. Art. 7 DSGVO
h. Beschwerderecht, welches Sie darüber hinaus jederzeit bei der österreichischen Datenschutzbehörde (Barichgasse 40-42
1030 Wien, e-mail: dsb@dsb.gv.at ) geltend machen können.
Sie können oben genannte Rechte jederzeit gegenüber der DEKRA Austria wahrnehmen. Dazu steht es Ihnen frei, dies per Brief an:
DEKRA Austria GmbH
Wienerbergstraße11/ B05, 1100 Wien, Österreich
per Mail an: office.at@dekra.com
zu senden.
6) Die Bereitstellung Ihrer personenbezogenen Daten ist eine Voraussetzung für die Durchführung von Handlungen durch uns vor Vertragsabschluss sowie für den Vertragsabschluss selbst. Sie sind dazu verpflichtet, diese bereitzustellen. Anderenfalls können wir keinen Vertrag mit Ihnen schließen und nicht weiter mit Ihnen zusammenarbeiten.
7) Ihre Daten werden nicht automatisch verarbeitet. Dies trifft auch auf das Profiling zu und jede Art der Datenverarbeitung, die rechtliche Auswirkungen auf Sie hat oder Ihre Situation in ähnlicher Weise erheblich beeinflusst.
Informationsklausel Nr. 2
Informationsklausel für betroffene Personen deren personenbezogene Daten im Zuge der Auditerstellung verarbeitet werden – Anhang zu den AGB.
1) Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt auf Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 (b und c) der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 - zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogenen Daten zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (nachfolgend „DSGVO“ genannt). Wir verarbeiten Ihre Daten in Erfüllung eines Vertrages oder in Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, die aus den Anforderungen des Zertifizierungsverfahrens aufgrund der gesetzten Normen, Richtlinienverordnung und Vorschriften notwendig ist. Die Datenverarbeitung bildet die Grundlage um Prüfungen, Audits und Zertifizierungen durchführen zu können.
2) Die Empfänger Ihrer personenbezogenen Daten sind befugte Mitarbeiter der Verantwortlichen, die zur Erfüllung ihrer Aufgaben Zugang dazu haben müssen, Geschäftspartner der Verantwortlichen, die Daten im Rahmen von Verträgen über die Auftragsverarbeitung zur Vertragserfüllung verarbeiten, bei denen es sich hauptsächlich um Auditoren, IT-Systemanbieter und IT-Dienstleister handelt, sowie Organisationen, die im Namen von DEKRA die Zertifizierungsdienste durchführen und andere Unternehmen der DEKRA Gruppe.
Aufgrund der Akkreditierungsverfahren können Ihre Daten mitunter den Akkreditierern zugänglich gemacht werden. Dieser Zugang ergibt sich aus den Akkreditierungspflichten, die aufseiten der DEKRA bestehen.
3) Ihre Daten können an unsere Dienstleiter außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) übertragen werden, Die Übermittlung von Daten erfolgt nur, wenn die Europäische Kommission bestätigt hat, dass das Drittland ein angemessenes Datenschutzniveau anwendet, oder auf der Grundlage anderer angemessener Datenschutzmaßnahmen (zum Beispiel die EU-Standardvertragsklausel).
4) Ihre personenbezogenen Daten werden während der Dauer der Leistungserbringung einschließlich der Dauer der Zertifizierung und nach deren Abschluss für die notwendige Dauer um Ansprüche geltend zu machen, zu untersuchen oder zu verteidigen, verarbeitet.
Mit Ihrer Zustimmung zur Verfügung gestellte personenbezogene Daten werden für die gesetzlich vorgesehene Speicher-, Verarbeitungs- und Verjährungsfristen aufbewahrt. Sie können die Verarbeitung aber jederzeit widerrufen und Löschung begehren.
5) Sie haben als Betroffener folgende Rechte, die Sie jederzeit gegenüber der DEKRA geltend machen können:
a. Auskunft gem. Art. 15 DSGVO
b. Recht auf Berichtigung gem. Art. 16 DSGVO
c. Recht auf Löschung gem. Art. 17 DSGVO
d. Recht auf Einschränkung der Verarbeitung gem. Art. 18 DSGVO
e. Recht auf Datenübertragbarkeit gem. Art. 20 DSGVO
f. Widerspruchsrecht gem. Art. 21 DSGVO
g. Widerruf von Einwilligungserklärungen gem. Art. 7 DSGVO
Sie können die oben genannten Rechte jederzeit gegenüber der DEKRA, dazu steht es Ihnen frei, dies per Brief an
DEKRA Austria GmbH
Wienerbergstraße11/ B05, 1100 Wien, Österreich
per Mail an: office.at@dekra.com
zu senden.
6) Ihre Daten werden nicht automatisch verarbeitet. Dies trifft auch auf das Profiling zu und jede Art der Datenverarbeitung,
die rechtliche Auswirkungen auf Sie hat oder Ihre Situation in ähnlicher Weise erheblich beeinflusst.
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