Sicherheitstechnische Betreuung nach Arbeitssicherheitsgesetz
Ausfälle durch Unfälle, Krankheit oder Überlastung sind für Unternehmen nicht nur teuer, sie können auch den Erfolg wichtiger Abläufe und Projekte gefährden. Um den Schutz der Beschäftigten zu sichern, sind viele übergreifende Maßnahmen erforderlich. Bei deren Planung, Umsetzung und dem Monitoring unterstützen Sie Fachkräfte für Arbeitssicherheit. § 1 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) fordert hier, dass Arbeitgeber abhängig von ihrer Größe Fachkräfte für Arbeitssicherheit bestellen oder sich bei besonderen Anlässen in Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes fachkundig informieren lassen. Auch die Nutzung von Elektrofahrzeugen bedeutet neue Anforderungen für den Arbeitsschutz.
Wir unterstützen Sie mit unserer sicherheitstechnischen Betreuung nach ASiG und DGUV Vorschrift 2. Unsere Expertinnen und Experten für Arbeitssicherheit besitzen die gesetzlich geforderte Fachkunde und helfen Ihnen, Unfallgefahren im Betrieb aufzudecken sowie Maßnahmen zu planen und umzusetzen. Dabei unterstützen wir Sie mit einer Grundbetreuung für Arbeitssicherheit sowie nach Wunsch einer betriebsspezifischen Betreuung zugeschnitten auf Ihre Bedürfnisse.
Sicherheitstechnische Betreuung für E-Mobility
Damit Sie gut für die Zukunft gerüstet sind, stehen Ihnen unsere Sachverständigen auch mit Ihrem Fachwissen zur Elektromobilität zur Seite – zur Prävention, bei der Überwachung oder der Ermittlung des Ist-/Soll-Zustands durch Begehungen in Ihrem Betrieb. Wir unterstützen Sie beim sicheren Umgang und der richtigen Lagerung von Lithiumbatterien, bei Aufbau und Wartung Ihrer Ladeinfrastruktur und vielen weiteren Herausforderungen.