Gründungs-Impuls für DEKRA
Seit 100 Jahren: Fahrzeugprüfung als Basis für die Verkehrssicherheit
- Schon 1928 fordert DEKRA, Fahrzeuge regelmäßig verpflichtend zu prüfen
- Hauptuntersuchung wird in Deutschland 1951 eingeführt
- Mit etwas Vorbereitung lassen sich Kosten und Ärger ersparen
Prüfen Sie eigentlich regelmäßig, ob am Auto alle Lampen funktionieren? Oder können Sie einschätzen, ob die Bremsen noch in gutem Zustand sind? Und haben Sie immer ein gutes Gefühl, wenn Ihnen ein anderes Auto entgegenkommt? Die regelmäßige Prüfung von Fahrzeugen, in Deutschland die Hauptuntersuchung, setzt genau hier an – es geht darum, sicherzustellen, dass Fahrzeuge verkehrssicher sind und keine Gefahr für Insassen und andere Verkehrsteilnehmer darstellen. Genau das war auch der Anlass für die Gründung von DEKRA vor 100 Jahren.
Mit der Hauptuntersuchung (HU) ist es ein wenig wie mit dem Zahnarzt: Der Besuch mag lästig sein, aber wer regelmäßig geht, erspart sich Risiken, Ärger und Kosten. In jedem Fall trägt die regelmäßige Fahrzeugprüfung enorm zur Verkehrssicherheit bei. Das erkannten schon die Gründer des „Deutschen Kraftfahrzeug-Überwachungsvereins e.V.“ im Jahr 1925. Lange bevor es eine staatlich regulierte Fahrzeugprüfung gab, setzten sie auf die freiwillige technische Überwachung ihrer wachsenden Fuhrparks. Heute ist aus dem damals gegründeten Verein die weltweite Nummer 1 in Sachen periodischer Fahrzeugüberwachung geworden – heute führt DEKRA jährlich weit über 30 Millionen Prüfungen in 24 Ländern durch.
Schon kurz nach der Gründung forderte DEKRA, dass Pkw, Lkw und Motorräder nicht nur freiwillig, sondern verpflichtend regelmäßig technisch untersucht werden. Hintergrund war der zunehmende Verkehr. 1925 gab es auf deutschen Straßen rund 98.000 Pkw und genauso viele Motorräder. Da viele Fahrzeuge schlecht gewartet wurden und oft mit defekten Bremsen, abgefahrenen Reifen oder gebrochenem Rahmen unterwegs waren, stieg die Zahl der Unfälle rapide. Wenn überhaupt, fielen solche Fahrzeuge nur bei Verkehrskontrollen auf. Lediglich Droschken mussten regelmäßig technisch geprüft werden.
Im Jahr 1928 schreib die „DEKRA Zeitschrift“:
„Viele Zusammenstöße, besonders im Großstadtverkehr, sind auf den mangelhaften Zustand von Bremsen und Lenkungen zurückzuführen. Und wenn durch die vorbeugende Tätigkeit der Ueberwachungsingenieure auch nur diese vorstehend erwähnten Mängel beseitigt und die Verkehrssicherheit der Fahrzeuge dadurch wiederhergestellt werden würde, dann würde die Tätigkeit der Ueberwachungsingenieure sich schon bezahlt machen, würden Menschen in geringerem Maße gefährdet sein.“
Doch bis die HU als zerlegungsfreie Sicht-, Funktions- und Wirkungsprüfung bestimmter Bauteile eingeführt wurde, vergingen noch gut zwei Jahrzehnte. Erst seit 1951 müssen Fahrzeuge regelmäßig beweisen, dass sie den Vorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) entsprechen. In den folgenden fast 75 Jahren hat die Hauptuntersuchung viel zur Sicherheit auf den Straßen beigetragen.
Die HU ist bei Pkw zum ersten Mal drei Jahre nach der Erstzulassung, danach alle zwei Jahre fällig. Dabei inspiziert ein amtlich anerkannter Sachverständiger einer Technischen Prüfstelle oder ein Prüfingenieur einer anerkannten Überwachungsorganisation, etwa von DEKRA, das Fahrzeug. Die auf dem hinteren Kennzeichen aufgeklebte Plakette informiert, wann die nächste HU fällig ist. In der Mitte steht die Jahreszahl, oben der betreffende Monat. Auch in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) ist der nächste HU-Termin vermerkt.
Ein ähnliches Verfahren schlug DEKRA 1929 vor:
„Hier soll die Kraftfahrzeugüberwachung einsetzen. Diese will dem Kraftfahrzeugeigner von uninteressierter Seite ein klares Bild über den Zustand seines Fahrzeuges geben, damit er sowohl Vorbeugungsmaßregeln für einen vorzeitigen Verfall desselben treffen als auch eine Kontrolle über die Tätigkeit seines Fahrers hinsichtlich der sachgemäßen Pflege des Fahrzeuges ausüben kann.“
Vorbereitung ist das A und O
Wer zur Hauptuntersuchung kommt, kann vorher selbst einige potenzielle Mängel ausschließen – denn besonders ärgerlich ist, wenn die Plakette wegen vermeintlicher Kleinigkeiten verweigert werden muss, die man vorher hätte schnell beheben lassen können. Was jeder selbst kontrollieren kann:
- Sind die Kennzeichen sicher befestigt?
- Funktionieren die Hupe und alle Leuchten? Kennzeichenbeleuchtung hinten nicht übersehen. Nebelscheinwerfer sind zwar keine Pflichtausstattung, aber wenn welche montiert sind, müssen sie auch funktionieren.
- Bremsscheiben dürfen nicht rosten und müssen gleichmäßig stark wirken. Funktioniert die Hand- beziehungsweise elektronische Feststellbremse?
- Sind Motor und Auspuff dicht? Tropft irgendwo Öl heraus?
- Sind die Sicherheitsgurte in Ordnung, gibt es auf allen Plätzen Gurtschlösser und ist mindestens eine Warnweste und das Erste-Hilfe-Set an Bord?
- Im Cockpit dürfen keine Warnlampen dauerhaft leuchten (ABS, Airbag o.ä.).
- Haben die Reifen mindestens 1,6 mm Profil, entsprechen die Reifengrößen denen in der Fahrzeuggenehmigung?
- Schlieren die Scheibenwischer?
Ist alles in Ordnung, erhält das Fahrzeug eine neue HU-Plakette. Stellt der Prüfer Mängel fest, muss der Halter diese unverzüglich beheben und – bei erheblichen Mängeln – das Fahrzeug innerhalb eines Monats zur Nachprüfung vorführen. Wenn die Frist verstreicht, ist eine vollständige neue HU fällig.
Die Abgasuntersuchung (AU) als Teil der HU
1985 wurde zusätzlich die Abgasuntersuchung (AU) eingeführt, seit 2010 ist sie fester Bestandteil der HU. Sie prüft, ob das Fahrzeug die gesetzlichen Abgasgrenzwerte einhält. Besonders Diesel-Fahrzeuge mit Partikelfiltern sowie Benziner mit Katalysatoren stehen dabei im Fokus. Aber auch Plug-in-Hybride müssen zur AU. Falls die Emissionswerte nicht eingehalten werden, muss das Fahrzeug repariert und erneut geprüft werden. Bei reinen Elektrofahrzeugen entfällt der AU-Teil.
Fünf Tipps für die Hauptuntersuchung:
- Regelmäßige Fahrzeugpflege und -wartung erhöht die Chance, die HU ohne Mängel zu bestehen.
- Checken Sie die wichtigsten Fahrzeugfunktionen vorher.
- Vereinbaren Sie bei DEKRA online einen Termin , um Wartezeit zu vermeiden.
- Bringen Sie alle nötigen Papiere mit: Zulassungsbescheinigung Teil 1 (früher: Fahrzeugschein) bei zugelassenen Fahrzeugen, Teil 2 (Kfz-Brief) bei abgemeldeten. Außerdem sämtliche Papiere von eintragungspflichtigem Zubehör wie etwa breiteren Rädern, Sportauspuff oder Tuningteilen.
- Mit dem Termin-Erinnerungsservice von DEKRA verpassen Sie keine HU mehr.