LEHRGÄNGE BEI DEKRA

Funktion A/C/F vormals PK 1 / 3 / 6 exkl. Klasse 7

Als behördlich anerkannter Trainingsveranstalter, bietet Ihnen DEKRA Lehrgänge für alle Funktionen / Personalkategorien an.

Die erfolgreiche Anwendung von Vorschriften für die Beförderung von gefährlichen Gütern und die Erreichung der Zielsetzungen hängen sehr stark von dem Bewusstsein aller Beteiligten für die damit verbundenen Risiken ab und von einem gründlichen Verständnis der Vorschriften. Dies kann nur durch sorgfältig ausgearbeitete und auf dem Laufenden gehaltene Pläne für die Grund- und Wiederholungsschulungen, aller an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligten Personen, erreicht werden. (IATA-DGR 1.5.)
Auffrischungsschulungen können besucht werden, solange Ihr Schulungszeritifkat noch nicht abgelaufen ist. Eine Auffrischung kann ohne Zeitverlust bis 6 Monate vor Ablauf Ihres Schulungszeritifkats besucht werden.
Nach IATA 1.5 wurden die Schulungen bisher in Personalkategorien eingeteilt. Dies wird sich 2023 ändern. Bis die gesetzliche Grundlage geschaffen wurde, dürfen Schulungen noch nach dem "alten" System durchgeführt werden. Künftigt muss dann der Teilnehmer bzw. dessen Arbeitgeber im Vorfeld eine Bedarfanalyse machen und diese dem Schulungsanbieter übermitteln bei der Buchung des entsprechenden Kurses. Finden Sie weitere Informationen auf unserer Seite unter dem Punkt CBTA
PK1 - Versender und Personen, die die Versenderpflichten wahrnehmen. (IATA Leitfaden 7.1 - Funktion A)
PK3 - Personal von Spediteuren, das an der Abwicklung von gefährlichen Gütern beteiligt ist. (IATA Leitfaden 7.3 - Funktion C)
PK6 - Personal von Luftfahrtunternehmen und Frachtabfertigungsdienstleistern, das Gefahrgut annimmt. (IATA Leitfaden 7.3 - Funktion F)
Gerne können wir diese Schulungen auch inhouse anbieten.

DERZEIT WERDEN KEINE SCHULUNGEN ANGEBOTEN!


Kontakt:
DEKRA Austria GmbH
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