Wie beeinflusst Musik den Fahrstil?
Mehr Tempoverstöße bei rockigen Rhythmen
Musik und Autofahren sind ein Dream-Team – oder doch nicht? Kann Musik vom Verkehrsgeschehen ablenken, kann sie die Fahrweise oder das Reaktionsvermögen beeinflussen? „Musik geht nicht spurlos an Fahrern und Fahrerinnen vorüber. Wie Studien zeigen, weckt sie nicht nur Emotionen, sondern kann auch zu einer Vernachlässigung der Sorgfaltspflichten, zum Beispiel infolge von Ablenkung beitragen“, sagt DEKRA Verkehrspsychologe Dr. Thomas Wagner. Das bedeutet: Musik übt einen deutlichen Einfluss auf das Fahrverhalten aus.
- Musik im Auto verlängert tendenziell die Reaktionszeit
- Anregende Musik kann zu schnellerem Fahren verleiten
- Emotionale Songs binden oftmals Aufmerksamkeit
So führt Musik im Auto zu längeren Reaktionszeiten – zum Beispiel, wenn ein Reh plötzlich auf die Fahrbahn springt, wie Psychologen der Universität Zürich bei einer Untersuchung feststellten. Überraschenderweise spielte es keine Rolle, ob die Audio-Anlage entspannende Klänge oder anregende Rhythmen von sich gab.
Ein weiterer erwiesener Effekt: Wer sich beim Autofahren mit schnellen Rhythmen pusht, tendiert dazu, schneller zu fahren und häufiger die zulässige Geschwindigkeit zu überschreiten als mit softeren Klängen im Hintergrund. „Bei schnellen Rhythmen besteht die Gefahr, dass sich die Fahrenden von der Musik emotional mitreißen lassen und in gehobener Stimmung stärker aufs Gaspedal treten“, so Wagner.
Sorgfalt beim Fahren verringert
„Musik ist meist ein Stimmungsaufheller, aber sie kann auch die Sorgfalt beim Autofahren verringern“, erklärt der Psychologe. Bei höherem Lautstärkepegel kann sie vom Verkehrsgeschehen stark ablenken, vor allem wenn die Songs mit persönlichen Emotionen und Erinnerungen verbunden sind. „Immer wenn die Aufmerksamkeit zu stark beansprucht wird, bleibt weniger geistige Kapazität für das Fahren übrig.“
„Musik ist meist ein Stimmungsaufheller, aber sie kann auch die Sorgfalt beim Autofahren verringern“, erklärt der Psychologe. Bei höherem Lautstärkepegel kann sie vom Verkehrsgeschehen stark ablenken, vor allem wenn die Songs mit persönlichen Emotionen und Erinnerungen verbunden sind. „Immer wenn die Aufmerksamkeit zu stark beansprucht wird, bleibt weniger geistige Kapazität für das Fahren übrig.“
Der DEKRA Experte empfiehlt daher: „Lassen Sie sich von Ihren Lieblingssongs am Steuer nicht zu sehr pushen, wählen Sie eine vernünftige Lautstärke und regeln Sie vor allem in anspruchsvolleren Fahrsituationen die Lautstärke herunter, etwa beim Überholen.“ Manche modernen Fahrzeuge schalten beim Rückwärtsfahren die Musikanlage bereits automatisch in den Mute-Modus.
Lautstärke darf Sicherheit nicht beeinträchtigen
In Sachen Musikauswahl gibt es von Seiten des Gesetzgebers in Deutschland keine Vorgaben, wohl aber in Bezug auf die Lautstärke. Laut Straßenverkehrs-Ordnung sind Fahrer und Fahrerinnen dafür verantwortlich, dass ihr Gehör nicht durch Geräte beeinträchtigt wird. Musik darf nicht so laut sein, dass sie die Verkehrssicherheit beeinträchtigt, weil etwa Warnsignale anderer Verkehrsteilnehmer oder das Martinshorn von Rettungskräften oder Polizei nicht zu hören sind.
In Sachen Musikauswahl gibt es von Seiten des Gesetzgebers in Deutschland keine Vorgaben, wohl aber in Bezug auf die Lautstärke. Laut Straßenverkehrs-Ordnung sind Fahrer und Fahrerinnen dafür verantwortlich, dass ihr Gehör nicht durch Geräte beeinträchtigt wird. Musik darf nicht so laut sein, dass sie die Verkehrssicherheit beeinträchtigt, weil etwa Warnsignale anderer Verkehrsteilnehmer oder das Martinshorn von Rettungskräften oder Polizei nicht zu hören sind.
Der Bußgeldkatalog sieht für solche Verstöße ein Bußgeld in Höhe von 240 Euro sowie ein einmonatiges Fahrverbot vor, wenn einem Einsatzfahrzeug mit aktivem Blinklicht und Einsatzhorn nicht sofort freie Bahn eingeräumt wird. Bei einem Unfall ist mit noch höheren Geldbußen zu rechnen.
Für alle Fahrenden gilt darüber hinaus eine Selbstüberprüfungspflicht, die allzu leicht in Vergessenheit gerät, erinnert DEKRA. Danach sind alle Fahrerinnen und Fahrer verpflichtet, vor Fahrtantritt zu checken, ob sie körperlich und geistig in der Lage sind, sicher am Straßenverkehr teilzunehmen. „Es ist Sache jedes einzelnen, sich vor dem Losfahren selbst zu prüfen“, so die Experten.