LEHRGÄNGE BEI DEKRA

Lithiumbatterien

DEKRA bietet alle notwendigen Lehrgänge und Unterweisungen für den Versand von Lithiumbatterien per Straße und Luft an.

Der Versand von Batterien unterliegt je nach Verkehrsträgern unterschiedlichen Vorgaben.
Auf der Straße unterliegen z.B. Alkaline Batterien nicht den Gefahrgutvorschriften (ADR). Im Luftverkehr muss allerdings ein bestimmter Wortlaut auf dem Versandschein (AWB) angeführt werden. Fehlt dieser Wortlaut führt dies zu einer Stoppung ihrer Sendung, einer Laufzeitverzögerung und eventuell sogar zu einer behördlichen Meldung.
Am komplexesten wirkt der Versand von Lithiumbatterien der abhängig von der Leistung, der Menge der Batterien aber auch davon ob die Batterien alleine oder mit/in Ausrüstung verschickt werden entweder Unterweisungspflichtig (IATA-DGR 1.6) oder Schulungspflichtig (Funktion A / Personalkategorie 1 ) ist.
UNTERWEISUNGSPFLICHTIG nach IATA-DGR 1.6 ist der Versand von Lithium-Ionen-Batterien
mit maximal 100 Wh und Lithium-Metall-Batterien
mit maximal 2g Lithiumgehalt.

Batterien die alleine (ohne Ausrüstung) verschickt werden sind im Luftverkehr iimmer schulungspflichtig (das inkludiert auch Powerbanks).
Im Straßenverkehr ist der Versand von LIthiumbatterien unabhängig von der Leistung Unterweisungspflichtig gem. ADR 1.3.. Diese Untereisung ist in unserem Batterieworkshop inkludiert. Abhängig von der Leistung und der Menge die Sie versenden kann es aber sein, dass Ihr Unternehmen im Straßenverkehr einen Gefahrgutbeauftragten benögit.
Wer muss laut IATA-DGR (Luftfracht) unterwiesen werden?
„Jede Person, die Zellen oder Batterien zur Beförderung vorbereitet oder anbietet, muss entsprechend ihres Verantwortungsbereichs ausreichende Anweisungen über diese Anforderungen erhalten. Die Unterweisung muss bei sich ändernden Vorschriften aber spätestens alle 2 Jahre aufgefrischt werden.“


Unser Batterieworkshop gibt einen Überblick der gesetzlichen Transportvorgaben der gängigsten Batteriearten im Straßen- und Lufttransport. Die Teilnehmer erhalten im Anschluss einen Unterweisungsnachweis gem. IATA-DGR 1.6 und ADR 1.3.
SCHULUNGSPLFICHTIG gem. IATA-DGR sind Versender (Funktion A / PK1) bzw. Verpacker (Funktion B / PK2) von Lithium-Ionen-Batterien
mit mehr als 100 Wh, Lithium-Metall-Batterien mit mehr als 2g Lithiumgehalt
und Lithiumbatterien alleine (unabhängig von der Leistung) (z.B. Ersatzbatterien, Powerbanks) gemäß Verpackungsanweisung 965/968 Teil IA und IB.
Für den schulungspflichtigen Versand bieten wir den Lehrgang für Versender von Lithiumbatterien (Funktion A / PK1) an.
Eine Anmeldung kann per E-Mail direkt bei der Produktverantwortlichen erfolgen. Bei Anmeldung zu einer Auffrischungsschulung benötigen wir im Vorfeld das gültige Schulungszertifikat per E-Mail.

DERZEIT WERDEN KEINE SCHULUNGEN ANGEBOTEN!

Kontakt:
DEKRA Austria GmbH
MAN-Straße 1
2333 Leopoldsdorf bei Wien
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