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Schadengutachten für Oldtimer und Youngtimer

FAQs Schadengutachten für Oldtimer und Youngtimer
Ein Schadengutachten dokumentiert den durch unsere Sachverständigen ermittelten Schadenumfang, die Reparaturkosten und gegebenenfalls den Wertverlust Ihres Fahrzeugs nach einem Unfall oder Schaden. Es hilft bei der Schadensregulierung mit der Versicherung.
Das Schadengutachten sollte von einem spezialisierten Sachverständigen erstellt werden, der Erfahrung mit Oldtimern beziehungsweise Youngtimern hat und die Besonderheiten historischer Fahrzeuge kennt. Unsere erfahrenen Kraftfahrzeugsachverständigen unterstützen Sie durch eine unabhängige Schadenermittlung und begleiten Sie während der Schadenabwicklung.
Bei Oldtimern wie auch bei Youngtimern gilt es, Aspekte wie Originalteile, Restaurierungskosten, historische Bedeutung und der Marktwert zu berücksichtigen, die bei Standardfahrzeugen zum Teil weniger relevant sind.
Unsere Sachverständigen ermitteln den Wiederherstellungswert für Sie basierend auf den Kosten für eine fachgerechte Reparatur mit originalgetreuen Ersatzteilen, dem historischen Wert des Fahrzeugs sowie dem Zustand vor dem Schaden.
Normalerweise übernimmt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers die Kosten für das Gutachten. Bei Streitfällen oder eigener Schuld können diese Kosten beim Fahrzeugeigentümer liegen.
Oldtimer wie auch Youngtimer haben oft eine individuelle Geschichte, seltene Bauteile und spezifische Restaurationsanforderungen, die nur ein erfahrener und spezialisierter Sachverständiger korrekt und kompetent bewerten kann. Ein unsachgemäßes Gutachten kann zu finanziellen Nachteilen führen.
Für die Begutachtung benötigen unsere Sachverständigen die Fahrzeugunterlagen (zum Beispiel Fahrzeugschein, Vor-Gutachten, Reparaturnachweise), Fotos des Schadens und möglichst auch Informationen zur Historie und vorangegangene Restaurierungen des Fahrzeugs.
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