DEKRA erinnert an Ende der Übergangsfrist zum 1. Januar 2023

Sicherheitsdatenblätter zügig aktualisieren

04. Okt. 2022

Hersteller, Importeure und Formulierer von Chemieprodukten sollten ihre Sicherheitsdatenblätter jetzt zügig auf den neuen Stand bringen, so die Experten von DEKRA. Denn es sind nur noch drei Monate, bis die Änderungen an den Abschnitten 1, 2, 3 und 9 gemäß EU-Verordnung Nr. 2020/878 in Kraft treten, die vom 1. Januar 2023 an verbindlich sind. Die Überwachungsbehörden haben bereits Kontrollen angekündigt.

Von besonderer Bedeutung sind die Änderungen der Schwellenwerte, ab denen Stoffe in Abschnitt 3 aufgeführt werden müssen, erinnert DEKRA. Dies betrifft bestimmte Gefahren wie beispielsweise haut- oder atemwegssensibilisierend oder fortpflanzungsgefährdend. Die Schwellenwerte wurden fast durchgängig auf 10 Prozent der ursprünglichen Werte abgesenkt. In vielen Sicherheitsdatenblättern dürften damit neue Stoffe zu nennen sein.
Der Abschnitt 9 wurde an die Anforderungen des GHS Rev. 6 und 7 angepasst. Zusätzlich zu den in Unterabschnitt 9.1 genannten Eigenschaften sind jetzt in 9.2 andere physikalische und chemische Parameter anzugeben, wenn ihre Angabe für die sichere Verwendung des Stoffes oder Gemisches relevant ist. Hierzu zählen, wenn die Entstehung von explosionsfähigen Staub-Luft Gemischen möglich ist, die untere Explosionsgrenze (UEG), die Mindestzündenergie (MZE), der Deflagrationsindex KSt sowie der maximale Explosionsdruck pmax. Diese Werte können bei Bedarf in den DEKRA Laboren ermittelt werden.
Im Zuge dieser Aktualisierung dürfte es laut DEKRA auch sinnvoll sein zu prüfen, ob die in der Rezeptur enthaltenen Stoffe von den 39 neuen oder 17 geänderten Einstufungen gemäß der 18. ATP (Adaption to Technical Progress) betroffen sind, wie zum Beispiel Bisphenol A oder Melamin.
Die Behörden haben für 2023 eine umfangreiche, europaweite Überwachungsaktion angekündigt. Daher raten die Experten von DEKRA allen Herstellern, Importeuren und Formulierern von Chemieprodukten, ihre Sicherheitsdatenblätter auf den aktuellen Stand zu bringen. Dabei sollte weiterhin beachtet werden, dass die Produktetiketten mit den Angaben im Sicherheitsdatenblatt übereinstimmen.
www​.dekra​.de/de/sicherheitsdatenblaetter-und-produktkennzeichnung/
https://dekra-testing-and-certification​.de/de/leistungen/laborleistungen