Arbeitsschutzunterweisung verpflichtend nach DGUV
Gemäß DGUV Vorschrift 1 § 4 sind Sie dazu verpflichtet, Ihre Mitarbeitenden über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit angemessen zu unterweisen. Dies muss gefährdungsabhängig in sinnvollen Zeitabständen und bei besonderen Anlässen, jedoch mindestens einmal jährlich, erfolgen.
Bei betriebsspezifischen Gefahrenpotenzialen in der Gefährdungsbeurteilung Ihres Unternehmens müssen Sie Ihre Mitarbeitenden zu diesen Potenzialen zusätzlich unterweisen. Dabei muss die allgemeine Unterweisung und auch die Schulung zu Gefahrenpotenzialen nicht verpflichtend in Präsenz erfolgen, sondern kann auch online und mit elektronischen Hilfsmitteln durchgeführt werden.