Browser ist veraltet

Der Internet Explorer wird nicht mehr unterstützt. Bitte wechseln Sie den Browser für eine bessere Qualität der Website.

DEKRA bietet standardisiertes Prüfverfahren

Vorsicht vor Asbest in Brandschutzklappen

1. Apr. 2021

Zahlreiche alte Brandschutzklappen sind asbesthaltig. Aufgrund ihres Alters können viele nicht mehr sicher betrieben werden und müssten ausgetauscht, warnen die Asbest-Sachverständigen von DEKRA. Die Prüfung nach einem standardisierten Vorgehen gibt den Betreibern jetzt Gewissheit, ob und wie der Weiterbetrieb möglich ist.

DEKRA Gebäude Schadstoffe

  • Jahrzehntealte Brandschutzklappen sind oft nicht mehr sicher
  • Schätzungsweise 500.000 asbesthaltige Systeme in Betrieb
  • Prüfung bringt Sicherheit für Weiterbetrieb und Sanierung

Bis Ende der 1980er-Jahre kam in vielen Gebäuden auch in Brandschutzklappen das mittlerweile verbotene Asbest zum Einsatz. In den alten Bundesländern können Brandschutzklappen in Lüftungsanlagen bis Baujahr 1988/1989 asbesthaltige und somit stark gesundheitsschädliche Bauteile enthalten. Nach Expertenschätzungen sind heute noch rund 500.000 asbesthaltige Brandschutzklappen in Betrieb.

Die Asbest-Richtlinie von 1989 erlaubte den Weiterbetrieb, da bei unbeschädigten Blättern und Dichtungen keine wesentliche Asbestfreisetzung befürchtet wurde. Viele Anlagen weisen inzwischen jedoch deutliche Alterungserscheinungen auf und können besonders beim Auslösen der Klappen Asbestfasern freisetzen und eventuell Gebäudenutzer gefährden, warnen DEKRA Experten.

Da auch das Prüf- und Wartungspersonal bei seinen Arbeiten gefährdet werden könnte, lehnen zahlreiche Firmen die gesetzlich vorgeschriebene Wartung und Prüfungen an asbesthaltigen Brandschutzklappen inzwischen ab. Der gebotene Austausch aller asbesthaltiger Brandschutzklappen wird aber nicht innerhalb weniger Jahre möglich sein. Zum übergangsweise sicheren Weiterbetrieb der Klappen hat der Gesamtverband Schadstoffsanierung Ende März 2021 mittlerweile Handlungsempfehlungen vorgestellt.

Asbest-Sachverständige von DEKRA überprüfen nach diesem standardisierten Verfahren, wie übergangsweise ein sicherer Weiterbetrieb der alten Systeme möglich ist. Sie beurteilen zudem, ob und unter welchen Bedingungen eine brandschutztechnische Prüfung erfolgen kann und ob eine Sanierungsdringlichkeit besteht. Kann bei normaler Nutzung eine – in der Regel nicht zu erwartende – Gefährdung der Nutzer nicht ausgeschlossen werden, kann DEKRA weitere Untersuchungen durchführen. So könne beispielsweise die betroffenen Bereiche auf Asbestvorkommen geprüft und falls nötig Messungen von Staub- und Raumluft vorgenommen werden.

Mehr Informationen:
www.dekra.de/de/zustandspruefung-asbesthaltiger-brandschutzklappen

Kontakt für Journalisten

Wolfgang Sigloch

Pressesprecher Automobil

separator
+49.711.7861–2386
separator
separator

Fax +49.711.7861–742386

Kontakt für Kunden

DEKRA Service Hotline

separator
0800.333 333 3
separator
DEKRA Gebäude Schadstoffe

DEKRA bietet standardisiertes Prüfverfahren

Vorsicht vor Asbest in Brandschutzklappen

Zurück zur Übersicht
Seite teilen