Übergangsfrist für Schadstoffe in Elektrogeräten läuft ab
RoHS gilt jetzt für industrielle Kontrollgeräte
21. Juli 2017

Die Europäische RoHS II-Richtlinie (EU-RL 2011/65/EU) regelt Schadstoffanforderungen an Elektro- und Elektronikgeräte (EEE). Vom 22. Juli 2017 an gelten diese Anforderungen auch für industrielle Überwachungs- und Kontrollinstrumente. Die zeitlich befristeten Ausnahmen laufen an diesem Datum ab, warnen die Experten von DEKRA.
Hersteller und Importeure von Überwachungs- und Kontrollinstrumenten für industrielle Anwendungen sollten deshalb sicherstellen, dass alle verwendeten Teile zukünftig den RoHS-Anforderungen entsprechen. Die Anforderungen umfassen insbesondere die Einhaltung von Grenzwerten für die Schwermetalle Blei, Quecksilber, Cadmium und Chrom VI und die Flammschutzmittel PBB und PBDE.
Die Grenzwerte beziehen sich immer auf das homogene Material, das heißt, sie gelten beispielsweise auch für Beschichtungen. Außerdem muss der Hersteller oder der Importeur eine RoHS-Konformitätserklärung erstellen. Beim Zusammenstellen der technischen Dokumentation sollte er sich an der DIN EN 50581 orientieren und entsprechende Compliance-Prozesse aufbauen.
Manche Produkte sind weiterhin von RoHS ausgenommen, da zahlreiche produktspezifische und stoffspezifische Ausnahmen weiter gelten. In Zweifelsfällen raten die DEKRA Experten dazu, einen Fachmann hinzuzuziehen, um die Anwendbarkeit der Ausnahmeregelungen zu prüfen.
DEKRA unterstützt Unternehmen seit über zehn Jahren bei der Umsetzung der RoHS-Richtlinie durch Beratung und Laboranalytik.
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