Testkauf von DEKRA zu potenziellen Schadstoffen
Internethandel: Verbraucher allein zu Haus
31. Jan. 2017

- Mehrheit von Händlern kann nach Stichprobe keine Auskünfte geben
- Unklarheit in der Lieferkette über potenzielle Schadstoffe nach REACH
- Schadstoff-Datenbank unterstützt Händler und Importeure
Der Internethandel ist zu einem guten Teil mit den Auskunftspflichten zu potenziellen Schadstoffen überfordert. Das hat eine Stichprobe der Prüforganisation DEKRA im Vorfeld der Spielwarenmesse (1. bis 6. Februar in Nürnberg) ergeben. Bei dem Test war nicht einmal die Hälfte von zehn Internetshops im Stande, die gesetzlich vorgeschriebenen Verbraucherauskünfte zu erteilen.
DEKRA hat zu Marktforschungszwecken bei zehn Internetshops Schaumstoffbälle aus Polyurethan (PU) beschafft – ein typisches kleines Geschenk für Gäste bei Kindergeburtstagen. Das Ziel war es zu ermitteln, inwieweit die Händler Auskunft über besonders besorgniserregende Stoffe (Substances of Very High Concern - SVHC) in den von ihnen vertriebenen Produkten geben konnten.
Nach Lieferung der Ware baten die Testkäufer per E-Mail und Briefpost um Auskunft über SVHC mit Bezug auf Art. 33(2) der Chemikalienverordnung REACH. Händler, Hersteller und Importeure müssen innerhalb von 45 Tagen Auskunft geben, ob und falls ja, welche gelisteten Stoffe in einer Konzentration von über 0,1 Massenprozent in dem Erzeugnis enthalten sind. Sie müssen in diesem Fall auch Hinweise zur sicheren Verwendung des Produktes geben können.
Ergebnis: Nur vier von zehn Shops waren darauf eingestellt, Informationen zeitnah zur Verfügung zu stellen. Sie mailten beispielsweise Testzertifikate, Lieferantenbestätigungen oder Konformitätsbescheinigungen. Bei drei Händlern erfolgte keine Reaktion. Ein Shop mailte einen Testbericht des Herstellers erst auf Nachfrage. Ein Versender verwies an den Hersteller oder Importeur, was laut REACH-Verordnung nicht ausreicht. Einer bot die Rückgabe der Ware an.
Die positive Nachricht: Alle gekauften Artikel erwiesen sich nach chemischen Tests im DEKRA Labor für Umwelt- und Produktanalytik im Hinblick auf die gelisteten SVHC als unauffällig.
Für die Produktexperten von DEKRA ist diese Stichprobe ein Zeichen, dass die Lieferkette mit den Auskunftspflichten nach REACH häufig überfordert ist. Die Informationspflicht gilt für fast allen Arten von Erzeugnissen: beispielsweise Haushaltswaren, Textilien, Schuhe, Sportartikel, Möbel, Heimwerkerbedarf, Elektro- und Elektronikgeräte, Fahrzeuge, Verpackungen und Spielzeug. Gerade für Importeure und Händler von Spielwaren ist es nach den Erfahrungen der DEKRA Experten zuweilen schwierig, zuverlässige Informationen über die Inhaltsstoffe ihrer Produkte zu erhalten.
DEKRA unterstützt jetzt die Spielzeugbranche beim Thema SVHC mit einer professionellen Datenbanklösung: Die DEKRA SIM Datenbank (Substances in Materials) enthält rund 150 Materialien und detaillierte Angaben dazu, welche SVHC im Material zu erwarten sind. Um die Anwendung der Datenbank für die Nutzer zu verbessern, ist DEKRA eine Partnerschaft mit dem IT-Unternehmen iPoint-systems eingegangen.
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