FSCC 22000
FSCC 22000

Folgende Dinge ändern sich ab dem 01.01.2018:
Der FSSC 22000 Standard Version 4.1 wird verbindlich.
Die Version 4.0 wird übersprungen.
Audits nach FSSC V3 sind nicht mehr erlaubt.
Im Jahr 2018 dürfen nur Upgrade-Audits von Vers. 3 auf 4.1 stattfinden.
Nach dem 31.12.2018 sind keine Upgrade-Audits mehr erlaubt.
Neues zur Auditzeitberechnug
Upgrade-Audits (FSSC 22000 vers.3 > FSSC 22000 vers. 4.1) im Rahmen eines geplanten Überwachungsaudits:
die Auditzeit ist wie bei einem Überwachungs-Audit (Berechnung für ISO 22000 + entsprechende FSSC-Zeit) +25% zusätzliche Zeit. In diesem Falle erhalten Sie ein gesondertes Angebot.
Upgrade-Audits (FSSC 22000 vers.3 > FSSC 22000 vers. 4.1) im Rahmen eines geplanten Rezertifizierungsaudits
die Auditzeit ist wie bei einem Re-Zertifizierungs-Audit (Berechnung für ISO 22000 + entsprechende FSSC-Zeit)
Unangekündigte Audits
Ab der FSSC Version 4 müssen unangekündigte Überwachungsaudits stattfinden:
Innerhalb von 12 Monaten nach der (Re-) Zertifizierungsentscheidung
Innerhalb von 12 Monaten nach dem letzten angekündigten Überwachungsaudit
Standard-Anforderungen
Es gelten die Anforderungen der: ISO 22000
ISO 22002-X (spezifisch für das Gewerbe)
FSSC Zusatzanforderungen: wurden von 7 auf 11 erweitert
Die Lizenzgebühren erhöhen sich ab dem 01.01.2018 wie folgt:
Pro zertifiziertem Standort und Jahr 125.- Euro bis 31.12.2017 bzw. 150.- Euro ab dem 01.01.2018 gemäß Vertrag mit der FSSC Foundation.
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